Grundpflege

Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:

im Bereich der Körperpflege

  • das Waschen
  • das Duschen
  • das Baden
  • die Zahnpflege
  • das Kämmen
  • das Rasieren
  • die Darm- oder Blasenentleerung

im Bereich der Ernährung

  • das mundgerechte zubereiten der Nahrung
  • die Aufnahme der Nahrung

im Bereich der Mobilität

  • Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • An- und Auskleiden
  • Gehen
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Wenn Sie Unterstützung bei der Grundpflege benötigen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.