Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:
im Bereich der Körperpflege
- das Waschen
- das Duschen
- das Baden
- die Zahnpflege
- das Kämmen
- das Rasieren
- die Darm- oder Blasenentleerung
im Bereich der Ernährung
- das mundgerechte zubereiten der Nahrung
- die Aufnahme der Nahrung
im Bereich der Mobilität
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung