Was bringt die Pflegereform zum 01.07.2008?

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verändert die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten, insbesondere aber der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Pflegenden.  Das führt dazu,  dass die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie Ihrer Angehörigen ausgerichtet wird.

Die Leistungen werden erstmals seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 schrittweise erhöht – im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch  im speziellen für demenziell erkrankte Menschen.

Die Reform ebnet den Weg für eine bessere Qualität der Pflege, macht gute und weniger gute Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger transparent und die erbrachten Leistungen  besser vergleichbar.

Ambulante Sachleistung werden verbessert

Die ambulanten Sachleistungsbeträge und das Pflegegeld werden  schrittweise  ab Juli 2008 angehoben

Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI

Verkürzung der Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege

Wer einen Angehörigen pflegt, hat bisher  schon über die Pflegeversicherung Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege. Das bedeutet: Will ein Angehöriger einmal Urlaub machen oder ist verhindert, besteht Anspruch auf eine Pflegevertretung auf bis zu vier  Wochen  im  Jahr. Zur  weiteren Stärkung der häuslichen Pflege wird die „Vorpflegezeit“ für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungs-  bzw. Urlaubspflege von bisher  zwölf auf sechs Monate verkürzt.

Die Sachleistungen für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden bis 2012 wie folgt stufenweise angehoben:

bisher            à    1.432 Euro

Juli 2008        à 1.470  Euro

Januar 2010   à    1.510 Euro

Januar 2012   à 1.550 Euro

Beitragszahlungen zur Rentenversicherung auch bei Urlaub der Pflegeperson

Bisher wurde die Zeit des Erholungsurlaubs einer Pflegeperson nicht auf die Rente angerechnet. Zukünftig werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auch während des Urlaubs der Pflegeperson entrichtet. Damit erhöht sich der Rentenanspruch.

 Verbesserung der Leistungen  zur  Tages– und Nachtpflege

Leistungen für die Tages– und Nachtpflege werden ebenso schrittweise angehoben wie die ambulanten Pflegesachleistungen. Zusätzlich zur Tages– und Nachtpflege gibt es bis zu 50 % Pflegegeld oder   Pflegesachleistung. So kann ein höchstmöglicher  Gesamtanspruch von 150 % entstehen. Umgekehrt können zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung bis zu 50 % Tages– und Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Insgesamt gibt es nie mehr als 150 % Gesamtleistung und immer nur maximal 100 % einer Leistung.

Der neue Gesamtanspruch wird von Ihrer Pflegekasse für die jeweiligen Pflegestufen gewährt. Damit zeigen sich viele neue Pflege– und Entlastungsmöglichkeiten für Sie auf!

Ausweitung  der  Leistungen für Menschen  mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Ab 1. Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt von bisher 460 € jährlich auf bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag), also auf 1.200 € bzw. 2.400 € jährlich. Voraussetzung für die zusätzlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung ist eine Anerkennung der erheblichen Einschränkung der Alltagsaktivitäten (§ 45a SGB XI) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.

Erstmals erhalten Personen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf mit der so genannten Pflegestufe 0 auch diese Leistungen!

Die Leistungen dienen der Erstattung von Aufwendungen für die Tages– und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Ebenfalls können Leistungen der zugelassenen Pflegedienste für besondere Angebote der Anleitung und Betreuung genutzt werden.

Wird die Summe innerhalb des Kalenderjahres nicht ausgeschöpft, kann sie in das nächste Jahr übertragen und genutzt werden. (Sonderregelung 2008)

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, dann rufen Sie uns einfach an: FON 0 29 41 - 28 98 - 0  Wir beraten Sie gern!